Förderhöhe

Für die Förderperiode 2023-2027 wurden der Region insgesamt € 3.423.697 Fördermittel zugeteilt.

Die Fördersätze für LEADER-Projekte in der LAG VWB sind wie folgt festgelegt. Alle Fördersätze gelten ebenso für Projekte, welche im Rahmen der privilegierten funktionalen Partnerschaft mit der Stadt Feldkirch umgesetzt werden.

 

  •  40 % für direkt einkommensschaffende Maßnahmen
    • Für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten).
  • 60 % für nicht direkt einkommensschaffende, gemeinnützige Maßnahmen
    • Für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten).
  • 80 % für sog. Kleinprojekte mit einem gemeinnützigen Ansinnen
    • Diese sog. Kleinprojekte gehören zur gleichen Projektkategorie wie Draft Budget Projekte und haben die gleichen Abwicklungsanforderungen.
    • Die Gesamtkosten des Projekts können max. eine Höhe von 10.000 Euro betragen.
    • Projektträgerinnen/Projektträger können Organisationen, die öffentlichen Hand, Vereine oder Personengruppen (mind. 3 Personen, keine Einzelpersonen) sein.
    • Derselben Förderwerberin/demselben Förderwerber kann maximal zwei Mal innerhalb der Förderperiode ein Pauschalbetrag für sog. Kleinprojekte bewilligt werden.
  • 60 % für indirekt wertschöpfende nationale Kooperationsprojekte
  • 40 % für direkt wertschöpfende nationale Kooperationsprojekte:
    • Projekte zwischen zwei LAGs innerhalb Österreichs
    • Förderungsfähig im Rahmen von Kooperationsprojekten sind Anbahnung, Vorbereitung und Umsetzung der Projekte (Investitions-, Sach- und Personalkosten).
  • 60 % für transnationale Kooperationsprojekte
    (indirekt wertschöpfende, gemeinnützige Maßnahmen):
    • Projekte zwischen zwei LAGs über die Landesgrenze hinweg.
    • Förderungsfähig im Rahmen von Kooperationsprojekten sind Anbahnung, Vorbereitung und Umsetzung der Projekte (Investitions-, Sach- und Personalkosten).

 Für die Umsetzung transnationaler Projekte im Bereich Kultur wird ein nationales Top Up (außerhalb LAG-Budget) von 20 %-Punkten und max. € 32.000 gewährt (BMKÖS) bei Erfüllung der genannten Förderungsvoraussetzungen (BML, 2021, S. 1033).

 Investitionen: Die Kosten für Investitionen sind generell mit einem Förderbetrag von max. € 150.000 pro Projekt gedeckelt.

 Detaillierte Informationen zu Förderhöhen können der Lokalen Entwicklungsstrategie (Kapitel 6.2.2) entnommen oder bei der LEADER-Geschäftsstelle erfragt werden.

 

Allgemeine Hinweise

  • Die Aufbringung der Eigenmittel muss bereits zur Projekteinreichung feststehen.
  • Falls von einer förderwerbenden Person mehrere Projekte unter ‚De minimis‘ beantragt werden, gilt der maximal mögliche Betrag von € 200.000.