Förderabwicklung

Förderwerbende Person (fwP)

Als förderwerdende Personen kommen in Betracht:

Vereine, NGOs, Einzelinitiativen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Gemeinden, etc.

Förderungsvoraussetzungen

Das Projekt muss einen positiven Beitrag zur Umsetzung der LES leisten. Es muss eine positive Beschlussfassung des Projektauswahlgremiums der LAG vorliegen. Das Vorhaben muss innerhalb eines LEADER-Gebiets verwirklicht werden oder der LEADER-Region zu Gute kommen.

Förderungsabwicklung
Projekteinreichungen sind in der Regel 4x jährlich im Rahmen, von der LAG veröffentlichten Aufrufen möglich. Einreichungen erfolgen online über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA. In jedem Fall ist vorher Kontakt mit der LEADER-Geschäftsstelle aufzunehmen.

Projektauswahl in der LAG

Das Projektauswahlgremium ist für eine nicht diskriminierende, transparente und nach objektiven Kriterien erfolgende Auswahl der vorgelegten Projekte verantwortlich. Es hat dabei die Übereinstimmung des Vorhabens mit der LES und den Beitrag zur Zielerreichung zu beurteilen. Die genauen Details zu den Auswahlkriterien und die Entscheidungsprozesse sind in der jeweiligen LES festgelegt.
Die LAG leitet die vollständigen Förderungsanträge für jene Vorhaben, für die eine positive Beschlussfassung des Projektauswahlgremiums vorliegt, an die  LEADER-Verantwortliche Landesstelle (LVL) weiter.

Beurteilung des Vorhabens durch die LEADER-Verantwortliche Landesstelle = Bewilligende Stelle (BST)

Die Bewilligende Stelle prüft die formale Vollständigkeit des Förderungsantrags sowie das Vorliegen aller Förderungsvoraussetzungen und stellt die Förderungsbewilligung aus. Ebenso prüft sie Wettbewerbsrelevanz des Vorhabens. Im Falle wettbewerbsrelevanter Vorhaben wird die Förderung als de-minimis-Beihilfe gewährt.

Eine Kostenanerkennung für das jeweilige Projekt ist mit dem Datum der PAG-Sitzung möglich (vorausgesetzt es besteht ein positiver PAG-Beschluss).

Die BST in Vorarlberg ist die Abteilung Va Landwirtschaft und ländlicher Raum in Bregenz.