Wie erfolgt die Projektauswahl?

Die Mitglie­der des Projektauswahlgremiums beurteilen das Projekt anhand einer umfassenden Projekt-Checkliste, die gleichzeitig als  Evaluierungsschema fungiert und für alle Projekte gleichermaßen Gültigkeit hat. Sie diskutieren ihre unabhängig erarbeiteten Einschätzungen im Rahmen der Sitzungen. Zu diesem Vorgang können je nach Pro­jektausrichtung im Bedarfsfall externe Expertinnen oder Experten hinzuge­zo­gen werden. In der Folge trifft das Projektauswahlgremium eine Entscheidung über die Förderempfehlung. Die Entscheidungen über die Förderempfehlung werden schriftlich in der Beschlussmitteilung an die förderwerbende Person begründet und dokumentiert.

Die Kriterien werden anhand einer fünfteiligen Skala bewertet:

1 = trifft ganz und gar nicht zu

2 = trifft kaum zu

3 = trifft mehr oder weniger zu, nicht relevant, neutral, Durchschnitt

4 = trifft zu

5 = trifft in hohem Ausmaß zu

 

Diese Kriterien werden im Vorfeld gewichtet (Gewichtungsfaktor) mit standard (1), hoch (1,25) bzw. sehr hoch (1,5).

Erreicht ein Projekt weniger als 30 % der max. möglichen Punkte, wird es nicht zur Förderung empfohlen. Die Mindestpunktzahl für eine positive Beschlussfassung sind damit > 35 Punkte.

Als k.o.-Kriterium gilt die Vollständigkeit der Projektunterlagen bei Projekteinreichung.