Fertigstellungsmeldung

Meldung der Bauvollendung jetzt ONLINE möglich

Die Vollendung von bewilligungspflichtigen Bauvorhaben ist der Behörde vom Bauherrn innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu melden, die Vollendung selbständig benützbarer Teile kann auch schon vor Vollendung des gesamten Bauvorhabens gemeldet werden. Geforderte Befunde sind der Meldung anzuschließen.

Die Gemeindeinformatik hat es geschafft, die Fertigstellungsmeldung am Vorarlberger Formularserver nun auch online zur Verfügung zu stellen. Nun kann der Antrag bequem von zu Hause aus erledigt und die im Bescheid geforderten Unterlagen (Nachweise, Befunde, etc.) hochgeladen werden.

Nach der Übermittlung erhalten Sie ein Bestätigungsmail und können sich eine mit dem Eingangsdatum versehene Zusammenfassung der eingereichten Unterlagen ausdrucken. Diese kann gemeinsam mit dem Nachweis der ökologischen Maßnahmenumsetzung (Förderstufe 3 - 5) bei der Wohnbauförderstelle des Amtes der Vorarlberger Landesregierung zur Auszahlung des Endbetrages vorgelegt werden.

Fertigstellung Online