Einreichplanung vs. Energieausweis
Genauigkeit ... gefragter denn je zuvor!
Im Zuge der seit 01.01.2008 gültigen Überarbeitung der Bautechnikverordnung und der darin als verbindlich erklärten OIB-Richtlinien 1 - 6 werden an die Einreichpläne neue Anforderungen gestellt.
Genauigkeit und Kontrolle sind im Zuge der zur Übereinstimmung zu bringenden Einreichunterlagen (Eingabeplan und Enerwieausweis) mehr denn je erforderlich.
Den Gemeinden wurde gleichzeitig auferlegt, diese Übereinstimmung als Baubehörden zu kontrollieren und auf die darin enthaltenen Fehler aufmerksam zu machen.
So zum Beispiel sind die bis dato bei den Planverfassern großteils als ausreichend angesehen Angaben zu den Hauptbauteilen (tragender Bauteil und Isolierung) nicht mehr ausreichend. Zumindest ist die Schichtstärke etwaig erforderlicher Nebenbauteile wie z.B. Kleber, Verputz, usw. in der Bemaßung der Pläne zu berücksichtigen.
Erschwerend kommt hinzu, dass auf Grund der immer enger werdenden Platzverhältniss am Baugrundstück auf die Einhaltung der Mindestabstände und Abstandsflächen mehr denn je geachtet werden muss. Die oben angeführten, teilweise nicht berücksichtitgen Bauteile, können in bestimmten Fälle durchaus zu Unterschreitungen der gesetzlich vorgegebenen Mindestmaße führen und einen baurechtswidrigen Zustand herstellen.
TIPP der Baurechtsverwaltung Region Vorderland:
Die Einreichplanung nach Erhalt des Energieausweises nochmals zu vergleichen und etwaig auftretende Divergenzen vor der Eingabe bei der Baubehörde zu korrigieren. So können unter Umständen unnötige Verfahrensverzögerungen im Vorfeld bereits vermieden werden.