Familienzuschuss
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt.
Wer ist anspruchsberechtigt - ab wann:
- das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österr. Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 3 Abs. 1 des Mindestsicherungsgesetzes gilt,
- das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze
- bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.
Weitere Informationen sowie Formulare als PDF oder Word-Dokumente erhalten Sie auf der Webseite der Vorarlberger Landesregierung.
Antragsformular digital
Kontakt
Gemeinde Klaus
Bürgerservice
T +43 5523 62536-0
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