Räumlicher Entwicklungsplan (REP)

Der Räumliche Entwicklungsplan (REP) bildet die zentrale Grundlage für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung in Zwischenwasser. Dabei werden Herausforderungen aufgezeigt, sowie Ziele und Strategien für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde festgelegt.

In den hier angeführten Downloads finden Sie folgende Unterlagen:
_den derzeit gültige REP aus dem Jahr 2014
_die Entwurfsunterlagen zur Änderung des REP gemäß Erstlesung vom 13.07.2023*

*Am 13.07.2023 hat die Gemeindevertretung in einer Erstlesung mit 13:11 Stimmen dem ausgearbeiteten Entwurf der Änderung des Räumlichen Entwicklungsplanes (REP) „Teil 2“ zugestimmt. Der inhaltliche Schwerpunkt hat sich überwiegend um den Siedlungsentwicklungsplan der zahlreichen und sehr unterschiedlichen Ortsteile gedreht. Die Auflage (Kundmachung) erfolgt vom 19.07. bis 04.09.2023. Sie haben nun die Möglichkeit, die neuen REP Unterlagen während der Öffnungszeiten, nach telefonischer Terminvereinbarung oder unter www.zwischenwasser.at einzusehen. Während der Auflagefrist besteht die Möglichkeit eines Einspruchs, welcher in der Zweitlesung durch die Gemeindevertretung im Herbst