Hundeabgabe

Hundehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Wer im Gemeindegebiet von Zwischenwasser einen über 3 Monate alten Hund hält, hat an die Gemeinde Zwischenwasser eine Hundeabgabe zu entrichten. Abgabepflichtig ist der jeweilige Hundehalter.

Die Hundeabgabe beträgt für jeden gehaltenen Hund 106,00 Euro.

Für jeden Hund wird von der Gemeinde Zwischenwasser eine Erkennungsmarke mit Nummer und Jahr versehen an den Hundehalter ausgehändigt. Diese Erkennungsmarke muss vom angemeldeten Hund gut sichtbar getragen werden.

Chip- und Registrierungspflicht
Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Dies ist notwendig, um entlaufene Hunde schnell auf die rechtmäßigen Besitzer zurückführen zu können. Außerdem kann diese Kennzeichnungsform in Fällen von ausgesetzten, zurückgelassenen oder gestohlenen Hunden sehr hilfreich sein. Der Chip wird vom Tierarzt auf Kosten des Hundehalters eingesetzt.

Die Registrierung des Zifferncodes des Chips hat kostenlos und online über die Heimtierdatenbank des Bundesministeriums zu erfolgen. Bei Bedarf übernimmt dies gegen Entgelt der Tierarzt oder die Wohnsitzgemeinde. Für das Halten bestimmter Hunderassen „Kampfhunde“ benötigen die Hundehalter eine zusätzliche Bewilligung. Weitere Informationen zum Thema Kampfhunde erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeinde Zwischenwasser oder hier

An- und Abmeldungen werden beim Bürgerservice gerne entgegengenommen.

Die Hundekotsäckchen können beim Bürgerservice und bei den aufgestellten Sackspendern im Gemeindegebiet bezogen werden. Entsorgt können diese dann sowohl im normalen Restmüll als auch in den bereitgestellten Müllkübeln werden.