Informationen Schneeräumung und Streudienst

Mit Beginn der kälteren Jahreszeit muss mitunter mit stark veränderten Straßen- und Wegeverhältnissen gerechnet werden. Zu einer möglichst reibungslosen Schneeräumung, Salz- und Splittstreuung bedarf es allerdings der Beachtung einiger Punkte:

_ Straßen, Gehsteige und Ausweichstellen dürfen nicht mit Fahrzeugen verstellt werden.

_ Sträucher und Hecken müssen mindestens 20 bis 30 cm hinter den Fahrbahnrand zurückgeschnitten werden, damit die Schneeräumung bis zum    Straßenrand durchgeführt werden kann.

_ Hausbesitzer werden ersucht, den von Straßenflächen geräumten Schnee, speziell bei Hauszufahrten, nicht wieder auf die Straße zurückschaufeln (muss gemäß Straßengesetz geduldet werden).

_ Auf Bergstraßen besteht je nach Schneefall und Eisglätte Kettenpflicht (Gebotstafeln beachten!). Öffentliche Straßen werden zuerst schneefrei gemacht bzw. mit Streugut versorgt. Eine Streuung von Straßen und Gehsteigen erfolgt erst nach Nachlassen des Schneefalls, da die Streuung ansonsten wirkungslos ist!

_ Fußgänger haben sich den unterschiedlichen Straßen- bzw. Wegsituationen anzupassen. Das Begehen von nicht geräumten Flächen erfolgt auf eigene Gefahr!