Straßensperre Schmalzgasse

Aus Anlass von „Kabelverlegungsarbeiten“ wird im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs die Gemeindestraße "Schmalzgasse" auf Höhe des öffentlichen Brunnens im Grenzbereich der GST NRN 803 und 813/1 von Montag, den 29. April, bis Freitag, den 3. Mai 2024, einspurig für den Verkehr gesperrt. Fußgänger haben die westseitige Straßenseite zu verwenden.

Diese Verordnung ist mit dem entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a, Ziff. 5 StVO 1960 „Wartepflicht bei Gegenverkehr“ und § 53 Abs 7a „Wartepflicht für Gegenverkehr“ sowie die Gefahrenzeichen nach § 50 Abs 8b „Fahrbahnverengung rechtsseitig“ und Abs 8c „Fahrbahnverengung linksseitig“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.