COVID-19 Infos für Vereine

Informationen zu Sport und Veranstaltungen für Vereine

4. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit Gültigkeit 15. März 2021

1. Sport in geschlossenen Räumen
_ Sport mit max. 10 Personen ohne Körperkontakt zuzüglich 2 volljährige Betreuungspersonen.
_ Voraussetzung ist ein negativer Selbsttest (Gültigkeit 24 Std. ab Abnahmezeitpunkt), welcher im behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst ist. Ebenso gültig ist ein negativer Antigentest (Gültigkeit 48 Std. ab Abnahmezeitpunkt) oder ein molekularbiologischer PCR-Test (Gültigkeit 72 Std. ab Abnahmezeitpunkt). Das negative Testergebnis ist der Trainer*in vorzulegen.
_ Die Betreuungspersonen müssen sich 1x wöchentlich einem Antigen oder PCR-Test unterziehen und das Ergebnis 1 Woche zur Vorlage bereit halten.
_ Es müssen Teilnehmer*innenlisten geführt werden (Erfassung Vor- und Familienname, Telefonnummer oder E-Mailadresse) für die Kontaktverfolgung. Die Listen müssen für die Dauer von 28 Tagen aufbewahrt werden.
_ Einhaltung des Mindestabstands von 2m sowie den Hygienevorgaben (Hände waschen, Tragen einer FFP-2-Maske etc.). Beim Sport selbst darf der Mindestabstand von 2m kurzfristig unterschritten werden (z. B. Fußball-und Handballtraining möglich, allerdings keine Spiele). Anleitungen durch Trainer*in ist möglich.
_ Es dürfen mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren, wenn die Gruppen räumlich getrennt sind (z.B. ein Trennvorhang) und es zu keiner Durchmischung kommt, sowohl bei der Sportausübung als auch beim Betreten und verlassen.
_ Benützung der Umkleiden und Duschen ist gestattet, es muss der Mindestabstand eingehalten und darf zu keiner Durchmischung der Gruppen kommen. Empfehlung ist, dass die Sportler*innen in Sportbekleidung kommen. Ebenso ist das Tragen der FFP-2-Maske Pflicht in den Umkeiden.
_ Trainer*innen dürfen nur eine Gruppe trainieren. Ein Training mit verschiedenen Gruppen zu unterschiedlichen Zeiten ist aber möglich.
_ Beim Betreten von und Verweilen in Indoor-Sportstätten gelten folgende Regeln zur Maskenpflicht: unter 6 Jahren keine Maskenpflicht, zwischen 6 bis 14 Jahre kann statt einer FFP2-Maske auch ein Mund-Nasenschutz getragen werden, über 14 Jahre muss eine FFP-2-Maske getragen werden und bei der Sportausübung selbst gibt es keine Maskenpflicht.
_ Der Testnachweis (PDF-Ausdruck oder Download am Smartphone) muss vom Trainer / von der Trainerin bzw. dervolljährigen Betreuungsperson kontrolliert werden.
_ Das Training muss frühzeitig beendet werden, damit die Sportler*innen vor 20 Uhr (Ausgangssperre) zu Hause sind.
_ Ein Präventionskonzept ist zu erstellen.


2. Sport im Freiluftbereich
_ Sport mit max. 20 Personen ohne Körperkontakt zuzüglich 3 volljährige Betreuungspersonen.
_ Es ist kein negativer COVID-19 Test erforderlich für sportliche Aktivitäten im Freien erforderlich.
_ Die Betreuungspersonen müssen sich 1x wöchentlich einem Antigen oder PCR-Test unterziehen und das Ergebnis 1 Woche zur Vorlage bereit halten.
_ Es müssen Teilnehmer*innenlisten geführt werden (Erfassung Vor- und Familienname, Telefonnummer oder E-Mailadresse) für die Kontaktverfolgung. Die Listen müssen für die Dauer von 28 Tagen aufbewahrt werden.
_ Das Training muss frühzeitig beendet werden, damit die Sportler*innen vor 20 Uhr (Ausgangssperre) zu Hause sind.
_ Mindestabstand, Hygieneregeln und Maskenpflicht (bei Nichteinhaltung des Mindestabstands) erforderlich.

3. Freizeitsport für Erwachsene
_ Für den Freizeitsport gelten nach wie vor dieselben Regelungen, d.h. es gibt keine Veränderung.
_ Gemeinsame Sportausübung im Freien und in Outdoor-Sportstätten ist zwischen 06.00 und 20.00 Uhr von höchstens vier Personen aus zwei verschiedenen Haushalten, zuzüglich max. 6 Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, zulässig. Es ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. In Outdoor-Sportstätten müssen zudem 20m² pro Person zur Verfügung stehen.

4. Veranstaltungen/Kultur
_ Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen ist ein negativer Selbsttest (Gültigkeit 24 Std. ab Abnahmezeitpunkt), welcher im behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst ist. Ebenso gültig ist ein negativer Antigentest (Gültigkeit 48 Std. ab Abnahmezeitpunkt) oder ein molekularbiologischer PCR-Test (Gültigkeit 72 Std. ab Abnahmezeitpunkt). Das negative Testergebnis ist dem Veranstalter vorzulegen.
_ Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind bis zu 100 Personen möglich.
_ Es müssen durchgehend FFP-2-Masken getragen werden (auch am Sitzplatz).
_ Es gilt eine Test- und Registrierungspflicht (Erfassung Vor- und Familienname, Telefonnummer oder E-Mail Adresse).
_ Wöchentliche Testplicht
_ Konsumationsverbot (es dürfen auch keine Wasserflaschen vergeben werden bzw. am Sitzplatz hinterlegt werden)
_ Die Verabreichung von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen ist unzulässig.
_ Veranstaltungen müssen rechtzeitig beendet werden, sodass alle Besucher*innen um 20 Uhr (Ausgangsperre) zu Hause sind.
_ Veranstaltungen ab 10 Personen brauchen ein COVID-19 Präventionskonzept sowie einen COVID-19 Beauftragten.


Zusatzinformationen
_ Generell gilt eine Testpflicht ab 10 Jahren (für die bisher bekannten Lockerungen).
_ FFP-2-Maskenpflicht gilt ab 14 Jahren. Zwischen 6 und 13 Jahren muss ein eng anliegender Mundnasenschutz als Alternative getragen werden.
_ Club- und Vereinsheim dürfen nicht geöffnet werden – auch nicht wenn eine Gastronomie dabei ist.