Heizkostenzuschuss
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- Einkommensnachweise aller im Haushalt
lebenden Personen (inkl. Lehrlingsentschädigungen)
- Wohnbeihilfebewilligungsschreiben
- Alimente/Unterhalt
- Pensionsbescheid
- Kinderbetreuungsgeld
- AMS-Bescheid
Wer Mindestsicherung bezieht muss einen separaten Antrag ausfüllen, welcher an die BH-Feldkirch zur Bearbeitung, Prüfung und Auszahlung weitergeleitet wird.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeinde Übersaxen.
Kontakt
Gemeinde Übersaxen
T +43 5522 41311
gemeinde@uebersaxen.at