Wassergebühren
Die Gemeindevertretung Röthis hat mit Beschluss vom 22.11.2021 und 20.12.2021 aufgrund der §§ 16 Abs. 1 Z. 15 und §§ 17 Abs. 3 Z. 4 Finanzausgleichsgesetz 2017 (FAG 2017) idgF. und der Wassergebührenordnung der Gemeinde Röthis vom 04.04.2016 idgF. verordnet.
§1 Beitragssatz
Der Beitragssatz für die Wasseranschlussgebühren wird mit € 37,60 festgesetzt.
§ 2 Gebührensatz
(1) Wasserbezugsgebühren nach Verbrauch: Der Gebührensatz pro m³ Wasserverbrauch beträgt € 1,88.
(2) Die Wasserzählergebühr beträgt monatlich € 2,77.
(3) Bei Wohnheimen gelten je 10 Bewohner für einen Haushalt.
(4) Die festgesetzten Gebührensätze verstehen sich einschließlich 10 % Mehrwertsteuer.
(5) Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt jährlich, die Einhebung der Gebühren nach Z. 1 und 2 in Vierteljahresraten.
§ 3 Wirksamkeit
Diese Verordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisherige Wassergebührenverordnung ihre Wirksamkeit.