Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe dient als Unterstützung für Personen, welchen das Einkommen für die Miete oder die Kreditrückzahlung für den Wohnraum nicht ausreicht.

Antragsformulare für die Wohnbeihilfe sind im Bürgerservice der Marktgemeinde Rankweil oder auf der Webseite des Landes Vorarlberg unter dem Punkt "Wohnbeihilfe – Antrag" erhältlich. 

Die ausgefüllten Formulare sind – mit allen erforderlichen Unterlagen – im Wohnsitzgemeindeamt abzugeben. Die exakte Höhe der Wohnbeihilfe berechnet die Vorarlberger Landesregierung und teilt diese der Antragsstellerin bzw. dem Antragssteller mit.

erstellt von rankweil veröffentlicht 20.11.2015, zuletzt geändert 14.06.2023