Rezeptgebührenbefreiung

Medikamente sind oft teuer. Finanziell spüren das besonders jene Personen, die ohnehin sozial schlechter gestellt oder chronisch krank sind. Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Befreiung von Rezeptgebühren.

Ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung gilt gleichzeitig als Antrag auf Befreiung vom Service-Entgelt für die E-Card.

Ein Antrag kann beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

erstellt von Tanja Schroller veröffentlicht 20.11.2015, zuletzt geändert 29.12.2020