GIS-Gebührenbefreiung

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung von der Ökostrompauschale wird ebenso über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.

Voraussetzung ist, dass die Antragsteller folgende Leistungen beziehen: 

  • Pflegegeld 
  • Pension 
  • Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz 
  • Studienbeihilfe 
  • Sozialhilfe, Rezeptgebührenbefreiung oder Ähnliches 

Nähere Informationen zur Befreiung finden Sie auf der Webseite des GIS. Antragsformulare erhalten Sie beim Bürgerservice der Marktgemeinde Rankweil oder hier

erstellt von Tanja Schroller veröffentlicht 20.11.2015, zuletzt geändert 15.06.2021