Flächenwidmungsplan & Baunutzung

Im Flächenwidmungsplan wird jedem Grundstück der Gemeinde eine Nutzung zugeordnet.

Der Flächenwidmungsplan gibt u.a. Auskunft darüber, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf oder nicht. Die Festlegung der Widmungskategorien basiert auf den Raumplanungszielen und Planungen des Landes und der Gemeinden. Wichtigste Grundlage für den Flächenwidmungsplan ist das räumliche Entwicklungskonzept.

Änderung des Flächenwidmungsplanes
Der Flächenwidmungsplan darf nur aus wichtigen Gründen oder bei Änderung der maßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Änderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse geändert werden.

Der Eigentümer eines Grundstücks kann einen schriftlichen Änderungsvorschlag zum Flächenwidmungsplan beim Gemeindeamt einbringen. Der Antrag muss die gewünschte Widmung und eine Begründung enthalten. Im Rahmen eines Planungsgesprächs wird dann dieser Änderungsvorschlag mit dem Grundeigentümer besprochen und geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Änderung des Flächenwidmungsplans vorliegen.

Auf telefonische oder schriftliche Anfrage sind Auszüge vom Flächenwidmungsplan, eine Baugrundstücksbestätigung und Widmungsbestätigungen für die Immobilienertragssteuer bei der Abteilung Planung und Politik erhältlich.

Informationen zum Flächenwidmungsplan sind auch im Digitalen Atlas Vorarlberg abrufbar.

Baunutzung
Durch Verordnung der Gemeindevertretung kann ein Mindest- und Höchstausmaß der baulichen Nutzung festgelegt werden.

Im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Rankweil sind folgende Bemessungszahlen verordnet:

  • Baunutzungszahl
  • Bauflächenzahl
  • Geschosszahl (teilweise auch Mindestgeschosszahl)



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Baugrundstücksbestätigung

erstellt von Karin Stadelmann veröffentlicht 20.11.2015, zuletzt geändert 31.07.2023