Personalausweis

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Personalausweis zu verlängern.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden. 

Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig: 

Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
  • amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen

Mit gültigem Reisepass oder gültigem Personalausweis

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Mit abgelaufenem Personalausweis

  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder gültiger Reisepass
  • alter Personalausweis
  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

  • alter Reisepass
  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis


Kosten 
Kinder zwischen 2 und 16 Jahren: 26,30 Euro
ab 16 Jahren: 61,50  Euro


Das Antragsformular zum Personalausweis steht hier zum Download bereit. Nähere Informationen finden Sie unter www.help.gv.at. 

erstellt von rankweil veröffentlicht 20.11.2015, zuletzt geändert 29.12.2020