Kindergartengebühren 2023/2024

GV Beschluss vom 28.06.2023

Die Gemeindevertretung von Meiningen hat mit Beschluss vom 28. Juni 2023 die Elternbeiträge 2023/24 wie folgt beschlossen (siehe Download).

Kinder, die mit Stichtag 01. September 2023 fünf Jahre alt sind, sind den Bestimmungen des Kindergartengesetzes (§13a) entsprechend, zum Besuch des Kindergartens verpflichtet. Der Besuch des Kindergartens ist für diese Kinder am Vormittag (Grundmodul A) kostenlos.

Geschwisterstaffelung: Im Kindergartentarif ist einen Geschwisterstaffelung nicht vorgesehen. Härtefälle kann die Gemeinde im Einzelfall ausgleichen.

Wenn Sie Wohnbeihilfe oder eine Mindestsicherung beziehen, erhalten Sie den günstigsten Tarif (bis 25 Stunden 20,83 Euro) ohne Ihr Einkommen offen legen zu müssen. Hier reicht die die Vorlage des Bescheides bzw. das Schreiben der Förderstelle. Beachten Sie, dass es trotzdem notwendig ist, einen Antrag zu stellen.

Kontakt:
Gemeinde Meiningen
Sekretariat
Marlies Bickel
Tel.: 05522/71370-10
E-Mail: marlies.bickel@meiningen.at