Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe dient als Unterstützung für Personen, welchen das Einkommen für die Miete oder die Kreditrückzahlung für Wohnraum nicht ausreicht. 

Antragsformulare für die Wohnbeihilfe sind im Bürgerservice der Gemeinde Meiningen oder auf der Webseite des Lands Vorarlberg unter dem Punkt "Wohnbeihilfe – Antrag" erhältlich.

Die ausgefüllten Formulare müssen im Wohnsitzgemeindeamt abgegeben werden. Die exakte Höhe der Wohnbeihilfe berechnet die Vorarlberger Landesregierung und teilt diese der Antragsstellerin bzw. dem Antragssteller mit. 

Nähere Informationen finden Sie hier

Ortsübliche Mieten für das laufende Jahr 2024

Kontakt 
Gemeinde Meiningen
Bauamt
Simone Burghard
T 05522 71370-13
E-Mail: simone.burghard@meiningen.at