Hundehaltung

Hundehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Für das Halten von Hunden ab dem dritten Lebensmonat erhebt die Gemeinde Laterns eine Hundeabgabe. Abgabepflichtig ist der jeweilige Hundehalter.

Die Hundeabgabe beträgt jährlich für einen Hund EURO 85,00 und EURO 110,00 für jeden weiteren Hund.

Der Hundehalter ist ebenso verpflichtet, dem Hund, wenn er außerhalb des Hauses und den zum Haus gehörigen umfriedeten Liegenschaften gehalten wird, eine für das laufende Jahr gültige Hundemarke am Halsband oder sonst gut sichtbar zu befestigen.

Chip- und Registrierungspflicht
Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, um sie bei Verlust identifizieren und dem Besitzer zuordnen zu können. Der Chip wird vom Tierarzt auf Kosten des Hundehalters eingesetzt.

Die Registrierung des Zifferncodes des Chips hat kostenlos und online über die Heimtierdatenbank des Bundesministeriums zu erfolgen. Bei Bedarf übernimmt dies gegen Entgelt der Tierarzt oder die Wohnsitzgemeinde.

Die Verordnung zur Hundehaltung der Gemeinde Laterns finden Sie unter "Downloads".

Für das Halten bestimmter Hunderassen (Kampfhunde) benötigt es eine zusätzliche Bewilligung. Weitere Informationen zum Thema Kampfhunde erhalten Sie bei der Gemeinde Laterns oder hier.

 Kontakt
Gemeindeamt Laterns
Laternserstraße 6
6830 Laterns
T +43 (0) 5526 212
gemeinde@laterns.at