Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug (früher auch Leumundszeugnis) gibt Auskunft über die eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass keine Verurteilung aufscheint.

Eine solche Bescheinigung kann nur der betreffenden Person, auf ihren Antrag hin, ausgestellt werden. Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung  erforderlich.
Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

  • Erforderliche Unterlagen:
    Amtlicher Lichtbildausweis
    Reisepass/Personalausweis/Führerschein

Kosten:
Antragstellung                      €  14,30
Gebühren                              €    2,10

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Gemeindeamt.

Kontakt:
Gemeindeamt Laterns
Laternserstraße 6
6830 Laterns
Tel:  +43 (0)5526 - 212
gemeinde@laterns.at